Gemeinderatssitzung Arnsdorf vom 08.01.2025
Am 8. Januar tagte der Arnsdorfer Gemeinderat auf Antrag mehrerer Fraktionen zu einer Sondersitzung, die sich ausschließlich mit unserem Bürgerbegehren befasste.
Allen zu beschließenden Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten (TOP) wurde von den Gemeinderäten einstimmig zugestimmt. In der Bürgerfragestunde gab es keine Anfragen.
Im TOP 6 stellte Andreas, unser Vertrauensmann, noch einmal unser Anliegen den Gemeinderäten vor und ging auf die Historie des Bürgerbegehrens ein. Er dankte Gemeindeverwaltung und Bürgermeister Eisold für die Unterstützung bei Organisation und Auswertung des Bürgerbegehrens.
Unsere Vertrauensfrau Birgit arbeitete noch einmal die Bedeutung der von den Gewerbegebieten betroffenen Landwirtschaft für unsere Gemeinde heraus.
Eine größere Diskussion der Gemeinderäte erfolgte über die Fragestellung des Bürgerbegehrens. Bürgermeister Eisold erklärte hierzu, dass zwar eine „doppelte Verneinung“ (???) vorliege, die Fragestellung selbst aber sachlich, verständlich und in ihrer Form nicht zu beanstanden ist und er hier keinen Hinderungsgrund für den Bürgerentscheid sieht. Wir hatten diese entsprechend Unterlagen zur Durchführung von Bürgerbegehren so gewählt, dass die Einwohner GEGEN DIE GROSSFLÄCHIGEN GEWERBEGEBIETE mit JA votieren können. Es wurde auch der Vorschlag besprochen, die Fragestellung anzupassen, was aber rechtlich nicht möglich ist. Wie der Fortgang des Radeberger Bürgerbegehrens zeigt, ist die Fragestellung eines Bürgerbegehrens ein sehr wichtiger Punkt, an dem schon viele gescheitert sind.
Die Entscheidungen über die offenen Punkte in den Formulierungen des Bürgerbegehrens
- Flächenangabe „>135 Hektar“
- Kostendeckungsvorschlag
verliefen mit nur kurzen Diskussionen. Es wurden die von der Gemeindeverwaltung in Anlage 5 aufgeführten Begründungen als positiv erfüllt bewertet.
Und so kam es zur Abstimmung.
Der einstimmige Beschluss war für uns eine riesige Freude. Uns wurde damit bestätigt, dass die aufgeworfene Fragestellung auch von den Gemeinderäten so ohne Weiteres nicht beantwortet werden kann und diese zu der Überzeugung gelangt sind, dass bei einem für unsere Gemeindeentwicklung so weitreichenden und wichtigen Projekt die Entscheidung in die Hände der Bürgerinnen und Bürger zu legen ist.
Als Termin für den Bürgerentscheid wurde der Tag der Bundestagswahl, 23. Februar 2025, festgelegt.
Wie die Hauptamtsleiterin ausführte, erhält jeder wahlberechtigte Einwohner der Gemeinde Arnsdorf zwei Wahlunterlagen, einmal für die Bundestagswahl und eine weitere für den Bürgerentscheid.
Zur Fragestellung
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Arnsdorf die vorgesehenen Planungen zur Errichtung zweier interkommunaler Gewerbegebiete mit der Großen Kreisstadt Radeberg NICHT weiterverfolgt?
Wer also
- der Überplanung unserer landwirtschaftlich genutzten Flächen für Industrie und Gewerbe
- der Zerstörung eines für unser Mikroklima notwendigen Landschafts-Bestandes
- den Ausgaben für die dafür erforderlichen Planungskosten
nicht zustimmen will, muss diese Frage mit JA beantworten.
Danksagung
Wir möchten uns bei den Einwohnern für ihre Unterstützung, bei unseren Gemeinderäten für diese kluge Entscheidung und bei unserer Gemeindeverwaltung und Bürgermeister Eisold für die Unterstützung bei Organisation und Auswertung des Bürgerbegehrens bedanken.
Es ist das erste Mal, dass in unserer Gemeinde die Einwohner frei und informiert über ein so wichtiges Thema, das für die Zukunft unserer Gemeinde weitreichende Folgen haben wird, selber in einem Bürgerentscheid abstimmen können.
Unser Angebot
Damit unsere Einwohner am Wahltag informiert entscheiden können, gibt es jede Woche einen neuen Beitrag und einen wöchentlichen Newsletter, zu dem sich jeder Interessierte gerne anmelden kann.
Wenn Ihr weitere Informationen von uns haben möchtet, oder Fragen an uns habt, nutzt gerne unser Kontaktformular: