Für die Gemeinde Arnsdorf sieht es finanziell nicht gut aus. Darum ist auch der Wunsch verständlich, durch gut besiedelte Gewerbegebiete Einkommen durch Grund- und Gewerbesteuern, die sich auch nach dem Umsatz der Firmen richten, zu generieren und somit einen möglichen Schuldenstrudel zu verhindern.
Ist das in absehbarer Zukunft realistisch?
Auf der Info-Veranstaltung am 04. Februar 2025 erklärte Bürgermeister Eisold, dass er mit einer Planungszeit von vier bis fünf Jahren rechnet, also ca. 2029/ 2030. Da ist aber noch nichts erschlossen. Und ohne wenigstens teilweise erschlossene Gewerbegebiete kann sich auch kein Gewerbe ansiedeln.
Arnsdorf hat laut Flächennutzungsplan 2014, Kapitel 5.2.1, mit ca. 25 Hektar Gewerbefläche mehr Fläche pro Beschäftigtem zur Verfügung als empfohlen. „Mit 278 m² Gewerbefläche/ Beschäftigter übersteigt das deutlich den Orientierungswert für die städtebauliche Planung von 225 m² Nettobauland Gewerbefläche/ Beschäftigtem.“ Antwort von Bürgermeister Eisold auf eine diesbezügliche Frage in der Info-Veranstaltung: „Wenn wir zu viel haben, „verkaufen“ wir diese Anteile an Radeberg. Die Stadt ist als Mittelzentrum in dieser Hinsicht weniger eingeschränkt“.
Außerdem ist der Flächentausch noch völlig offen. Auf Nachfrage sagte Bürgermeister Eisold sinngemäß hierzu: „Darüber muss noch verhandelt werden. Demjenigen, dem die Flächen letztendlich gehören, gehören auch die Einnahmen.“
Hier die aktuelle Situation.
- Unser Gemeinderat hat am 29.05.2024 mit Beschluss-Nr.: 246/54/24 dem Flächentausch die rechtliche Grundlage entzogen
- Der Radeberger Stadtrat bleibt bei den Beschlüssen beim Flächentausch
- Damit muss der Umfang und die Anteile der Flächenzugehörigkeit der Gewerbegebiete neu verhandelt werden. Dem Gemeinderat sei Dank, dass er das ermöglicht hat!
Es besteht immer noch ein nicht unerhebliches Risiko für Arnsdorf, letztendlich keine neuen Gewerbeflächen auf unseren Flurstücken zu haben. Und damit KEINE Gewerbeeinnahmen zu generieren!
UND DAS RISIKO sollte im Vorfeld einer Zustimmung zu einer Planung in Interkommunaler Zusammenarbeit aufgelöst und geklärt werden.
Was kostet die Erschließung?
Die Erschließungskosten lassen sich natürlich vor dem Planungsabschluss nicht konkret benennen. Dass eine Gemeinde sich aber einen Überblick über die Größenordnung der Erschließungskosten vor der Beantragung von Fördermitteln macht, ist möglich, wie hier gezeigt wird.
Für die Bereitstellung von Wasser und Abwasser (Quelle: Zusammenfassung aus Berichten von Eckart im März 2024) für die drei im Bau befindlichen Dresdner Chipfabriken sind für deren Fläche von 68 Hektar und aufgrund Erfahrungen mit solchen Fabriken 400 Millionen Euro eingeplant. Die Stadt Dresden wird mit 50 Millionen Euro, also 12,5% Eigenanteil aktuell, direkt beteiligt. Andersherum, die Förderung durch EU, Bund und Freistaat beträgt in diesem konkreten Fall 87,5%.
Wenn man die Gesamtinvestition – NUR für Wasser und Abwasser – von 400 Millionen Euro auf die 135 Hektar Gewerbefläche umrechnet, dabei von vielleicht 10% des Wasserbedarfs der Dresdner Chipfabriken ausgeht, kommt man auf eine Größenordnung von 40 Millionen Euro, also im mittleren zweistelligen Millionenbereich, wohlgemerkt nur für Wasser und Abwasser. Die Summe ist auch plausibel für Klärwerk, Wasserleitungen und weitere Maßnahmen.
Zur Frage der Energiebereitstellung wurde auf der Einwohnerversammlung in Weixdorf (ab 01:05:00) klar ausgeführt, dass das neue 380-/110-kV-Umspannwerk für ein Einzugsgebiet von NUR 2 km, also nur für die High-Tech-Industrie im Dresdener Norden, zur Verfügung steht. Wir können also von dieser Investition nicht profitieren. Also sind auch für die Erschließung der Energieversorgung der 135 Hektar Gewerbegebiete Mittel in aktuell von uns nicht bezifferbarer Größenordnung einzuplanen!
Das Radeberger Gewerbegebiet Pillnitzer Landstraße kostete laut Herrn Lemm, seinerzeit Oberbürgermeister Radeberg, ca. 10 Millionen Euro für die Erschließung. Auch auf diesem siedelten sich erst nach und nach Firmen an.
Es sind also für die Erschließung in jedem Fall zweistellige Millionenbeträge im oberen Bereich zu erwarten. Da sind noch keine Flächenerschließungen für Wohnungen für Zuzügler, geschweige denn Kosten für Kitas, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten etc. enthalten.
Mit welchen Mitteln will die Gemeinde Arnsdorf ab 2029 eine Erschließung durchführen?
Wir wissen, dass die Gemeinde Arnsdorf die Erschließungskosten in zweistelliger Millionhöhe aus dem Haushalt nicht aufbringen kann. Diese Mittel können zwar später eventuell wieder als Einnahmen verbucht werden, aber die Gemeinde muss in Vorleistung gehen. Aktuell steht im Entwurf des Haushaltplanes für Ende 2029 ein Minus von 1,3 Millionen Euro liquide Mittel drin. Und das Haushaltsloch wird, bis die erste Ansiedlung erfolgt, größer werden.
Arnsdorf wird im zweistelligen Millionenbereich Kredite aufnehmen müssen. In der Hoffnung, diese aus den geplanten Einnahmen der Gewerbegebiete zurückzahlen zu können. Und wenn das nicht kommt, stehen wir ein zweites Mal, wie schon um das Jahr 2000 rum, in einer Haushalt-Konsolidierung.
Hier zwei Beispiele, warum sich Arnsdorf immer mehr einer Verschuldung nähert
Der Freistaat Sachsen betreibt auf Arnsdorfer Gemeindegelände ein Krankenhaus auf einer ziemlich großen Fläche. Es fließen Null Euro Gewerbe- oder Grundsteuer an Arnsdorf zurück!
So kann man auch eine in der Landesverfassung festgeschriebene Schuldenbremse zu Lasten der Gemeinden einhalten!
Das unterliegt natürlich Gesetzen, Regelungen und Vereinbarungen. Weil sich diese aber eben auch negativ auf die Kommunalhaushalte auswirken, benennen wir das hier.
Die Anbindung des Wohngebietes Weststraße an die Rudolf-Breitscheid-Straße
Die Anbindung an die Rudolf-Breitscheid-Straße für PKW-Verkehr war in der Planungsphase Anfang der 1990er Jahre eine Empfehlung des LASUV. Behauptet wurde auch immer wieder, es wäre ein zweiter Rettungsweg notwendig. Es gibt keinerlei Brandschutz- oder Bauvorschrift, die 2 Rettungswege für Wohngebiete fordert!
Die Anbindung besteht derzeit als Fuß-/ Radweg, gebaut ca. um das Jahr 2005 herum. Wie hoch die Kosten für die Erstellung des Fuß-/ Radweges mit Beleuchtung etc. waren, kann die Gemeinde nicht beziffern. Es sind keine Unterlagen auffindbar!
Und 20 Jahre später?
Die Anbindung als Straße wird gegen den Willen der direkt und indirekt betroffenen Anwohner vorangetrieben! In der Petition vom Dezember 2022 mit 216 Unterschriften wird unter anderem auch auf die Einsparung bzw. anderweitige Verwendung der Baukosten verwiesen! Mit Fertigstellung des Radweges nach Wallroda bestehen sogar regulär 2 Rettungszufahrten zum Wohngebiet, über die Stolpener Straße/ Weststraße und die Hauptstraße/ Weststraße, und damit kann die Anbindung der Rudolf-Breitscheid-Straße an das Wohngebiet Weststraße als Straße unterbleiben!
Inklusive der Planungen kostet dieser Umbau eines Fuß-/ Radweges im guten Zustand zu einer Straße die Gemeinde Arnsdorf über 250.000 Euro.
Hier ist Potential, die Mittel für bessere Zwecke einzusetzen bzw. zu sparen, was die Sächsische Haushaltsordnung im §7 auch vorschreibt.
Wird es Förder-Finanzierungen geben?
Arnsdorf/ Radeberg sind nicht die Einzigen, die solche Gewerbegebiete mit allen Folgen planen wollen, und das Land Sachsen versucht aktuell selbst, eine Unterfinanzierung von 4 Milliarden Euro im Landeshaushalt in den Griff zu bekommen. Hinzu kommen die Probleme in der Verkehrs-Infrastruktur, wo sich Sachsen aktuell alles andere als spendabel zeigt. Die Proteste gegen den schleppenden Brücken-Ersatzbau in Bad Schandau haben erst begonnen.
Die Förderung von Wasser und Abwasser für die Dresdner Chip-Industrie durch EU, Bund und Freistaat beträgt 87,5%. Dass Arnsdorf und Radeberg ebenfalls Fördersätze in dieser Höhe für die neuen Gewerbegebiete erhalten, dürfte wohl aufgrund des geringeren Interesses der potentiellen Geldgeber EU und Bund nicht der Fall sein. Es stehen also nur Mittel des Freistaates Sachsen und unsere eigenen zur Verfügung. Und das, obwohl der Freistaat aktuell vier Milliarden Euro im Finanzhaushalt nicht gedeckelt hat?
Ein Szenario, das nicht unwahrscheinlich ist
Arnsdorf könnte aufgrund seiner finanziellen Lage dem Flächentausch zustimmen müssen, weil es die 95 Hektar Gewerbegebiet nicht erschließen kann. Dann erhalten wir keine Einnahmen aus Gewerbegebieten, weil sie uns nicht gehören.
Alternativ könnte Arnsdorf sich massiv verschulden, und was dies bedeutet, haben die Einwohner der Weststraße im Jahre 2001 erlebt. Durch den „Fall“ in die Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Arnsdorf wurde jeder Grundstückseigentümer des alten Teils der Weststraße zur Entrichtung einer Straßenbau-Beitragsgebühr von damals über 10.000 DM herangezogen. Die Satzung ist heute noch gültig und Sachsen rückt aus „gutem Grund“ nicht davon ab.
Neben Erhöhung von Grunderwerbssteuer, Grundsteuern, Gebühren für alles Mögliche droht auch bei neu gebauten oder grundhaft erneuerten Straßen den Anliegern diese Möglichkeit der Beteiligung an der Sanierung des Gemeindehaushaltes.
Ob Gewerbesteuereinnahmen nach der Erschließung in Arnsdorf ankommen, ist leider unter den aktuellen Gegebenheiten – wo nicht einmal der Flächenbesitz der zu planenden Gewerbegebiete vor Planungsbeginn geregelt ist, äußerst fraglich!