Stadtrat-Sitzung Radeberg am 17. Dezember 2024 – Radeberger Bürger entscheiden am 23.Februar 2025 über Gewerbegebiete

Da ein Ratsbegehren zu den Gewerbegebieten auf der Tagesordnung stand, waren auch wir an dieser Ratssitzung interessiert.

Frau Winkler von der Radeberger Bürgerinitiative begrüßte den Willen für die Durchführung dieses Ratsbegehrens, kritisierte jedoch die Fragestellung, da sie für die Wähler leicht misszuverstehen ist und genauso gut das von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Begehren hätte stattfinden können. Oberbürgermeister Herr Höhme antwortete darauf, dass ein Bürgerbegehren rechtsgültig sein muss und dies bei dem von der Bürgerinitiative eingereichten – laut seinem beauftragten Gutachten – nicht gegeben sei. Ein von der Radeberger Bürgerinitiative beauftragtes Gutachten, das zum gegenteiligen Ergebnis kommt, ist Teil eines laufenden Widerspruchsverfahrens, das noch nicht entschieden ist. Man wolle laut OB nicht auf diese Entscheidung warten.

Noch vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte Herr Detlev Dauphin (Freie Wähler), zwei Punkte aus dem Antrag der drei Fraktionen separat zu beschließen. Das betraf zum einen die Durchführung des Bürgerentscheides und zum zweiten die Bereitstellung von bis zu 50.000 Euro aus der Stadtkasse für Öffentlichkeitsarbeit. Dies wollte der Oberbürgermeister aber erst im Tagesordnungspunkt 5 (TOP5) behandeln.

Als dann der TOP5 aufgerufen wurde, gab es viele Diskussionsbeiträge zu diesem Thema.

Von der CDU wurde gesagt, dass jeder nach spätestens zwei Mal Lesen den Text verstehen sollte. Frau Dr. Junghanß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragte die Streichung des Teilsatzes „um insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und ihrer Region zu sichern“, da dieser suggeriert, dass die Stadt von einem Gewerbegebiet definitiv Vorteile hat. Dieser Antrag wurde später durch die Räte bestätigt.

Der OB nannte als Grund für die hohe Summe von „50.000 Euro zur Konzeption und Durchführung umfassender Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürgerinnen und Bürger eingehend informieren zu können“ die zu geringe Personaldecke der Stadtverwaltung. Man müsse ein externes Unternehmen beauftragen. Wo dann die Inhalte dafür herkommen? Man darf gespannt sein.

Die Fraktionen Freie Wähler und AfD kritisierten, dass sie in die vorbereitende Diskussion zum Antrag nicht einbezogen wurden und somit erst 10 Tage vor der Sitzung davon erfahren haben. Seine Idee dazu hatte Herr Höhme zwar in einer nichtöffentlichen Sitzung bekannt gemacht, dass diese jedoch weiter verfolgt wird war nicht allen bekannt.

Weiterhin wurde von einzelnen Räten gefordert, dass alle Räte in die beabsichtigte Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden und sicherzustellen sei, dass nicht einseitig zu den Gewerbegebieten informiert wird. Das wurde nämlich der Bürgerinitiative vorgeworfen. OB Höhme vertritt hier die Meinung, dass es das Begehren des Rates sei und es an ihm liege, was veröffentlicht wird.

Als es zur Abstimmung kommen sollte, wies Stadtrat Dauphin erneut auf seinen Antrag zur Trennung der Themen Bürgerentscheid und dessen Finanzierung hin. Es wirkte fast so, als ob Herr Höhme diesen Antrag vergessen wollte. Die Räte stimmten entsprechend der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Großen Kreisstadt Radeberg, §21 (3), für diese Trennung und eine namentliche Abstimmung zu beiden Themen.

Sieben Räte stimmten für die namentliche Abstimmung zur Finanzierung und somit mehr als laut Geschäftsordnung notwendig sind. Herr Höhme ignorierte diesen Willen des Stadtrates und ließ trotzdem im Block über die Finanzierung „zur Konzeption und Durchführung umfassender Öffentlichkeitsarbeit“ mit 50.000 Euro abstimmen. Ob dieser Beschluss nun gültig ist, könnten die Radeberger prüfen lassen, weil die 1/5-Regelung für die namentliche Abstimmung erfüllt war.

Der Termin für den Bürgerentscheid wurde auf den 23.02.2025 festgelegt und fällt damit gleichzeitig auf den der Bundestagswahl. Dies soll den Aufwand und die Kosten minimieren.

Wir hoffen auf rege Beteiligung der Radeberger Bürgerinnen und Bürger und dass sie sich vorher umfassend kundig machen, welche Vorteile, aber auch welche Risiken, zu planende und insbesondere zu erschließende Gewerbegebiete mit sich bringen. Der Bürgerwille soll endlich gehört werden.

Neuigkeiten aus Arnsdorf

Inzwischen konnte auch in Arnsdorf durch einen Antrag der Gemeinderäte eine Gemeinderatssitzung zum Thema Bürgerentscheid für den 8. Januar 2025, 18:00 Uhr in der Arnsdorfer Mensa, einberufen werden. Somit könnte bei Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens auch hier am 23.02.2025 der Bürgerentscheid stattfinden.

Views: 193