Am 22. Februar 2023 veröffentlichte die Sächsische Staatsregierung Ausschreibungs-Unterlagen des Landes Sachsen zur Förderung von Planungen zu neuen Gewerbegebieten im ländlichen Raum mit dem Ziel (Zitat):
„Das Sächsische Staatsministerium … unterstützt Kommunen … bei … Planungsprozessen für die Bebauungs- und Flächennutzungsplanung. Im Sinne einer … Wirtschaftsentwicklung sollen … gewerbliche Ansiedlungen erleichtert werden, um die Nutzung investiver Förderungen zeitgerecht zu ermöglichen.“ (Förderrichtlinie RegioPlan)
„Ein Schwerpunkt der Förderung liegt bei Bebauungsplänen für gewerbliche
Ansiedlungen in einer Größe von mehr als 50 Hektar. … Anträge sind bis zum 14. April 2023 möglich.“ (Förderung RegioPlan: Erstmals Förderanträge möglich)
Rechtliche Grundlage ist der FRL RegioPLan.
Damit stand für eine Antragstellung ein Zeitraum von 1 1/2 Monaten zur Verfügung!
Die am 07. September 2023 im Revosax veröffentlichte Information von Staatsminister Schmidt »Schub für die Regionalentwicklung im Land!« enthielt auch die Liste der beantragten Fördermittel. Erst ab diesem Tag war es der Öffentlichkeit möglich, sich darüber zu informieren, dass die Bürgermeister der Gemeinde Arnsdorf und der Stadt Radeberg Förderanträge zu Fördermitteln in Gesamthöhe von 669.324,74 € für Planungen von Gewerbegebieten stellten. Die erste allgemein zugängliche Information der Arnsdorfer und Radeberger Bevölkerung erfolgte in der Sächsischen Zeitung vom 11. September 2023! Und hier war von 95 ha die Rede, die Arnsdorf im Fördermittelantrag zugrunde legte.
Erst in der Gemeinderatssitzung am 11.09.2023 ging Bürgermeister Eisold kurz auf die Planungen eines neuen Gewerbegebietes ein, die Ausführungen beschränkten sich aber auf die Mitteilung, dass die Gemeinderats-Ältesten informiert wurden. Diese Informationspolitik führte zu Spekulationen, wie Leserbriefe am 20.10.2023 und 03.11.2023 in der Zeitung „die Radeberger“ zeigten.
Am 24. Januar 2024 sollten auf der 50. Gemeinderatssitzung die Aufstellungsbeschlüsse zu den Gewerbegebieten beschlossen werden. Wegen zwei Widersprüchen zur Haushaltssatzung musste das verschoben werden. Die Eigenmittel für die Aufstellungsbeschlüsse waren Bestandteil der Haushaltssatzung. In der Folge kam es durch unterschiedliche Einflüsse zu mehreren Verzögerungen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung, so dass auch die Aufstellungsbeschlüsse nicht wieder behandelt wurden.
Wir initiierten ab 26. August 2024 ein initiatives Bürgerbegehren, das bis 1. Oktober 2024 739 Unterschriften erbrachte. Nur 201 Unterschriften wären notwendig gewesen. Die Prüfung durch die Gemeindeverwaltung ergab, dass nur 11 Unterschriften ungültig waren. Trotz der sehr kurzen Vorbereitungszeit war es uns gelungen, die Unterschriftensammlung regulär und ohne nennenswerte Abweichungen durchzuführen. Die Prüfung durch die Gemeindeverwaltung ergab, dass sie 2 Punkte nicht selbst entscheiden wollte. Das Thema Bürgerentscheid zu den Gewerbegebieten kam somit auf die Tagesordnung der 3. Gemeinderatssitzung am 06. November 2024. Hier sah sich die Fraktion ZAG nicht in der Lage, ohne Rechtsbeistand zu dem Tagesordnungspunkt „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“ eine Entscheidung zu treffen und beantragte dessen Absetzung von der Tagesordnung. Diesem Ansinnen gab der Gemeinderat mit den Stimmen von ZAG-Fraktion, CDU-Fraktion und einer AfD-Stimme nach.
Das gibt uns nun längerfristig Gelegenheit, den Bürgerentscheid durch Öffentlichkeitsarbeit vorzubereiten und unsere Einwohner umfassend über das Für und Wider solcher Gewerbegebiete zu informieren.